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Handyverträge als Schuldenfalle

2. August 2011 D.Reisner 2 Kommentare

Handyverträge als Schuldenfalle sind hier in aller Munde. Insbesondere junge Menschen geraten schnell in eine Schuldenfalle, weil der Rechnungsbetrag erst am Ende eines Abrechnungszeitraums vom Konto abgebucht wird. Das verleitet schnell dazu, dass man unkontrolliert telefoniert, SMS schreibt oder gar im Internet surft. Je nach Kondition des Vertrags kann sich das nachteilig auf den Vertragsinhaber auswirken. Ein weiterer Grund besteht in der Tatsache, dass man das verbrauchte Geld nicht visuell vor sich hat. So wird einem gar nicht so schnell bewusst, dass man gerade bei der Handybenutzung sehr viel Geld verbraucht. Der Schrecken bei der Monatsabrechnung kann dann sehr groß werden. Ist das Konto dann nicht ausreichend gedeckt, ist der erste Schritt in Richtung Schulden getan.

Man sollte sich vor Abschluss eines Handyvertrages also sehr gut überlegen, welches Telefonier- oder Surfverhalten man an den Tag legt. Zum Glück gibt es auf den Markt sehr viele verschiedene Anbieter, die auf das individuelle Verhalten des Nutzers ausgelegte Verträge verkaufen. Auch im Bausteinprinzip kann man das passende Modell für sich wählen. Auf Lockangebote des Unternehmens sollte man nicht hören, denn diese blenden mit einem sehr neuen Handymodell, was auf den ersten Blick sehr attraktiv erscheint. Von diesem Angebot verführt vergisst man jedoch oft, dass die Vertragskonditionen vergleichsweise teuer gestaltet sind. Besonders achten sollte man auf den Grundtarif. Des Weiteren sind die Minutenpreise, insbesondere in fremde Netze, sehr zu beachten. Denn meist hat man nur günstige Minutenpreise in das eigene Netz.

Verschickt man viele SMS, sind SMS-Pakete sehr sinnvoll, da der Preis pro Kurznachricht dann sehr günstig ist. Möchte man im per Handy viel im Internet surfen, dann eignet sich ebenso eine Flatrate. Letztendlich läuft es also darauf hinaus, das eigene Nutzungsverhalten mit dem Handy kritisch zu überprüfen und die Vertragskonditionen dementsprechend anzupassen. Die meisten Verträge haben eine Laufzeit von 24 Monaten, deshalb können unterschiedliche Konditionen, sehr große preisliche Unterschiede bedeuten. Man sollte also vor Vertragsabschluss eine realistische Analyse des eigenen Telefonverhaltens durchführen. Die Vertragskonditionen sollten wichtigere Entscheidungshilfen sein, als der Preis der für das Handy zu entrichten ist. Wenn man allerdings ein Handy ohne Vertrag kauft, zahlt man für das Gerät natürlich den vollen Preis, hat dann aber sehr günstige Verträge zur Auswahl. Im Endeffekt kann man so eine Menge Geld sparen.

Kontopfändung: Bedeutung und Rechte der Betroffene

Kontopfändung: Definition

Eine Kontopfändung ist in der Bundesrepublik Deutschland ein rechtlicher Vorgang, gegen den Betroffenen die üblichen juristischen Mittel zur Verfügung stehen. Bei diesem Vorgang wird im Rahmen einer Zwangsvollstreckung das Bankkonto eines Schuldners nach einem gerichtlich bewirkten Pfändungsbeschluss beschlagnahmt. Rechtsgrundlage ist Paragraph 829 der ZPO (Zivilprozessordnung). Der Beschluss muss dem Schuldner und der Bank, aber nicht sonstigen Gläubigern (bei Handyschulden zum Beispiel Handyanbietern) zugestellt werden, obwohl sich diese durch die Kontopfändung schadlos halten sollen.

Was kann gepfändet werden?

Generell sind nicht nur "herkömmliche Konten" von einer Kontopfändung betroffen. So werden zwar auch Girokonten beschlagnahmt, gleiches gilt aber auch für sonstige Bankguthaben (Festgeldkonto etc.), sowie Spar- und Termineinlagen. Allerdings darf auf Girokonten nicht der volle Geldbetrag gepfändet werden. Das sogenannte Existenzminimum (Regelleistung und Kosten der Unterkunft) muss gesichert bleiben. Sollen also beispielsweise Handyschulden durch die Kontopfändung beglichen werden, muss trotzdem ein gewisser Betrag auf dem Konto verbleiben. Sollte sich die Schuldenrückzahlung dadurch verzögern, wird allerdings eine Zinsbelastung wirksam: Je länger die Rückzahlung dauert, desto mehr Zinsen sind zu bezahlen. Unter gewissen Umständen kann allerdings auch der Dispositionskredit unter Wahrung des Existenzminimums gepfändet werden. Ist dieser nicht ausgeschöpft, kann diese "offene Kreditlinie" genutzt werden. Eine Kontopfändung endet, wenn die Gläubiger sie für beendet erklären, ein Gericht diese aufhebt oder alle Schulden durch die Pfändung getilgt wurden. Eine andere Möglichkeit zur Aufhebung einer Kontopfändung gibt es nicht.

Gesetzesänderung: Rechte bei der Kontopfändung

Zum ersten Juli 2010 wurden die Rechte des Schuldners bei Kontopfändungen neu geregelt. Noch bis zum letzten Tag des Jahres 2011 gelten als Übergangsregelung die alten und die neuen Rechte bei Kontopfändungen, allerdings kann ein Schuldner nicht zugleich auf beide pochen.

Die alten Rechte

Sozialleistungen unterlagen nicht der Kontopfändung. Obwohl das eigene Konto gepfändet wird, konnte (und kann) der Schuldner Sozialleistungen in einem Zeitraum von sieben Tagen nach der Einzahlung vom Konto nehmen. Zu Sozialleistungen gehören auch Kindergeld und etwaige Renten (Witwenrente, Waisenrente etc.). Werden diese Bezüge allerdings länger als eine Woche auf dem Konto gelassen, werden auch diese getilgt und zum Beispiel zur Bezahlung von Handyschulden oder anderen Rückständen verwendet.

Die neuen Rechte

Der Zeitraum von einer Woche erwies sich als recht kompliziert, zumal es immer wieder Fälle gab, bei denen die Sozialleistungen nicht rechtzeitig vom Konto genommen wurden. Deswegen hat der Schuldner jetzt die Möglichkeit das betroffene Konto in ein "P-Konto" umzuwandeln. P steht zwar für pfändungsgeschützt, aber tatsächlich geschützt ist nur ein Sockelbetrag von 985,15 Euro, der durch Freibeträge (Kindergeld, andere Sozialleistungen) auf Antrag erhöht werden kann. Es ist absolut notwendig, diese Anträge zu stellen, denn nach Umwandlung in ein P-Konto können ansonsten auch die Sozialleistungen gepfändet werden. Die neue Kontoform hat den Vorteil, dass der neue Betrag deutlich über dem Existenzminimum liegt. Die Idee ist, dass weitere Rückstände durch Pfändung getilgt werden, aber kleinere Schulden, wie zum Beispiel Handyschulden, auch aus eigenem Antrieb getilgt werden. Relativ häufig sind auch Schulden durch das Leasing ohne Schufa, hier ist die Tilgung aus eigenem Antrieb oftmals schwieriger. Die Hoffnung an das P-Konto lautet, die Lebensqualität der Schuldner zu erhöhen, die Rückstände schneller zu tilgen und den Schuldner zeitgleich zum verantwortlichen Wirtschaften zu erziehen, damit nie wieder Rückstände, wie zum Beispiel Handyschulden, auflaufen.

Harter Kampf bei Handyschulden

Nichts gegen die Firma debitel / Mobilcom. Wenn man sich die Webseite dort anschaut. Sehr professionell, elegant und hipp. Was mir dort allerdings aufgefallen ist und dies als Kritik sehr wohl angenommen und geändert werde darf sind so Faktoren die das Bild der Seriosität etwas stört. Das Kontaktformular auf dieser Seite ist merkwürdigerweise das einzige was wegen "IT Umstellungen" deaktiviert ist. Telefonhotline kostet 0,43 Euro pro Minute für "Interessierte" und ansonsten kommt man ohne eine gültige Handynummer mit deren Vertrag, die man nach einer Kündigung ja nicht mehr hat, einfach nicht weiter. Daran sollten Anbieter immer denken. Um ein Problem aus der Welt zu schaffen, benötigen die Kunden einen Ansprechpartner.

Aber selber Schuld

 

Wer Handyschulden hat, hat ja irgendwo selber Schuld, dass man mit einer Firma Ärger bekommt. Nur es gibt solchen Ärger und solchen Ärger und die Methoden unterscheiden sich immer enorm. Die sind oft alles andere als "nett". Denn ein Problem aus der Welt schaffen geht bekanntlich nur, wenn man kommunizieren kann. Wen man sich auf einer Webseite umschaut bekommt man nähmlich keinen Kontakt zum kommunizieren. Bei vielen Anbietern hilft nur eine schriftliche Anfrage, Anwalt oder abwarten bis Ihr Anbieter sich meldet.

Aber egal bei welchem Anbieter Sie Kunde sind, man sollte darauf hinweisen, dass schnelles reagieren nötig ist. Zwei Wochen nicht auf einen Schreiben antworten, oder eine Mahnung zwei bis drei Wochen liegen lassen, bringt sofort ein Inkassobüro auf den Plan und wer sich dort auch nicht sofort meldet hat dort keinen Kontakt mehr, weil der Fall in der Zwischenzeit einem Anwalt übergeben wurde.

Sowohl die Inkasso Agentur als auch der Anwalt haben es nicht unbedingt nötig sich auf Ihre Schreiben zu melden, den nach vier Wochen geht der Fall zu einem neuen Inkassobüro und danach zu einem neuen Anwalt und das im Wechsel. Dann wenn die Unternehmen alle Ihre Gebühren draufgepackt haben, geht das ganze erst zum Amtsgericht.

Ein Gerichtvollzieher kommt ins Haus und nimmt, sofern sie nicht zahlen können, Ihnen die eidesstattliche Erklärung ab. Es wird festgestellt, dass Sie nichts über haben, kein Geld, keine Wertsachen und das diese den Tatsachen entspricht müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Das hindert aber keinen Anbieter daran trotzdem beim Amtsgericht noch eine Kontopfändung zu beantragen. Auch wenn schon festgestellt wurde, dass Sie nicht mal genug zum Leben haben; oder Kinder ernähren müssen; egal knallharte Bandagen.

Mein Rat an alle die solch ein Theater hinter sich haben. Weg von Handyverträgen und absolut nur noch Prepaidkarten verwenden. Sie werden sofort merken das einem Anbieter die Kunden weglaufen, weil dieser den Markt mit Bundle Angeboten überschwemmen wird. Zum Beispiel: 2 Handys mit Vertrag, Laufzeit 24 Monate für X. Dafür gibt es noch einen PC, Fernseher oder sonst etwas dazu. Finger weg und eisern bleiben.

Handyschulden erlassen

21. September 2009 Redaktion 7 Kommentare

Wir haben ja bereits in diesem Blog auf die spezielle Schuldenfalle Handyschulden hingewiesen. Dieser Berg bei einem Mobilfunkanbieter ist schnell sehr hoch und sehr langsam abgebaut. Wir würden gerne Ihre Erfahrungen lesen, wie haben sich bei Ihnen die Handyschulden angehäuft? Was haben Sie dagegen unternommen, was hat geholfen? In unserem aktuellen Beitrag Aldi Talk wollten wir Ihnen zeigen, dass es möglich ist auch günstig mit dem Handy zu telefonieren. Leider verursachen zum Teil auch die eigenen Kinder die Handyschulden und es wird zu spät bemerkt. Ein Prepaidkarte ohne Vertrag ist hier wohl die richtige Wahl. Kein Guthaben, keine Kosten!

ALDI TALK hilft auch gegen Handyschulden

19. September 2009 Redaktion Keine Kommentare
ALDI TALK Ich möchte nun wirklich keine Werbung für ein bestimmtes Unternehmen machen,daher biete ich jedem Unternehmen an, hier Ihr Spartip zu veröffentlichen und ein unschlagbares Angebot für Ihre Handy Flatrate abzugeben. Das aktuelle Angebot von Aldi - Aldi Talk - kann man ruhig mal veröffentlichen. Handy Flatrate kosten nicht selten 10 bis 40 Euro, ein anderer Anbieter hatte eine Flatrate für Freunde innerhalb Ihrer Verträge zu 25 Euro angeboten. Aldi schlägt sie wieder alle. 3,99 Monatlich und dafür erhält man eine Handy Flatrate zu allen anderen Aldi Talk Kunden und ins deutsche Festnetz. Sogleich bin ich zu Aldi und habe für mich und meine beiden Kinder 3 Starterpakete geholt. Meine Freundin auch 3 Starterpakete. Nun telefonieren wir sechs untereinander für 24 Euro monatlich und unbegrenzt. Was sonst eine Handy Flatrate im Monat kostete zahlen wir nun für sechs Teilnehmer pro Monat. Zwar ist hier das Starterpaket von 12,99 beim ersten Buchen von nöten, allerdings sind hier 10 Euro Guthaben mit auf der Karte. Das nenne ich sparen! Es wird wohl nicht beabsichtigt sein gegen die Handyschulden anzugehen, aber die Community Flatrate hilft doch eine Kostenkontrolle zu behalten. Das Netz läuft über MEDIONmobile und e-plus. Ich halte euch weiter auf dem laufenden wie ich mit diesem Handytarif von Aldi Talk zufrieden bin. Weitere zur ALDI-TALK Flatrate findet Ihr auch auf den Seiten von Golem.de