Schuldenberatung wird die Helfende Seite auch genannt, welche sich für die Menschen einsetzt, die sich in einer finanziellen Notlage befinden in die Sie zum Beispiel durch Handyschulden oder einer Überschuldung geraten sind. Sei es nun eine Beratung in finanzieller, psychologischer, sozialer oder auch rechtlicher Hinsicht. In den meißten Beratungsstellen bringt bereits das gehört werden, sich nicht alleine fühlen, den Betroffenden viel, der ersten Schritt. Dann erst folgen die rein materiellen Fragen und Lösungen. Den Aspekt der Sozialberatung sollte keiner außer acht lassen. Gerade in der heutigen Gesellschaft leiden viele Menschen an den sozialen Auswirkungen des verschuldet seins. Nicht selten sind die Eltern in die Schulden geraten, weil Ihre Kinder Handyschulden machten, für die, die Eltern haften. Auch der wegfall eines Arbeitsplatzes bei einer Hausfinanzierung, eines Autokredits kann schnell in die roten Zahlen führen. Auf den Seiten dies Blogs möchten wir Ihnen Informationen bieten, welche Ihnen aus den Schulden helfen können. Dazu finden Sie hier auch Möglichkeiten um ihre Ausgaben zu reduzieren und eventuelle Kredite umzuschulden, aber auch von Anfang an Schuldenfallen und eine drohende Lohnpfändung zu vermeiden.

Mit dem Ratenkredit umschulden

20. Januar 2012 Redaktion Kommentare ausgeschaltet
Schulden sind etwas, was viele Menschen um den Schlaf und an den Rand der Verzweiflung bringt. Trotz dass die Mehrheit der Bevölkerung um die Gefahr der Schulden weiss, verschulden sich immer mehr Menschen. Vor allem die Zahl sehr junger Menschen, die in der Schuldenfalle stecken, hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Meist sind die Schulden nicht einmal entstanden um das Überleben zu sichern, sondern es sind einfach Konsumschulden. Mehr...
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Schuldenfrei werden – Mut zur Privatinsolvenz

12. Januar 2012 Redaktion Kommentare ausgeschaltet
Beim Thema Schulden geht es um Geld & Recht. Viele Menschen, die in die Schuldenfalle geraten sind, denken, sie sind in einer ausweglosen Situation. Andererseits wissen Schuldnerberater, dass es schon sehr viele Menschen geschafft haben, wieder schuldenfrei zu werden. Diese Menschen haben mutig das Thema Privatinsolvenz angepackt. Mehr...

Der Wertpapierkredit

6. Januar 2012 Redaktion Kommentare ausgeschaltet

Bei einem Wertpapierkredit hinterlegt der Kreditnehmer bereits vorhandene Wertpapiere als Sicherheit. Wertpapiere können zum Beispiel Aktien, Anleihen oder Rentenfonds sein. Wird der Kredit fällig und kann nicht bedient werden, erfolgt eine Verwertung der Wertpapiere bis zur Höhe des Kredites und der anfallenden Kosten. Mehr...

Online Tagesgeld entdecken und günstige Konditionen sichern

14. Dezember 2011 D.Reisner 1 Kommentar
Wer als Anleger auf dem aktuellen Finanzmarkt gleichermaßen an einer gehobenen Verzinsung und einer optimalen Sicherheit seines Anlagevermögens interessiert ist, dürfte den Anlagemodus Tagesgeld längst für sich entdeckt haben. Die Eröffnung eines Tagesgeldkontos wird zwar bei zahlreichen Banken vor Ort möglich, jedoch lohnt in den letzten Jahren verstärkt der Blick ins Internet. Mehr...
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Umschuldung der Baufinanzierung

15. November 2011 Redaktion 1 Kommentar
Gerade dann wenn die Zinsbindung bald ausläuft sind viele Menschen auf der Suche nach einer günstigen Möglichkeit die Baufinanzierung umschulden zu können. Allerdings empfiehlt es sich auch hier zu prüfen ob sich die Umschuldung überhaupt lohnt oder ob man dabei nicht draufzahlt. Auf jeden Fall sollte man sich nicht vorschnell von Banken abwimmeln lassen. Die Begründung das eine Umschuldung mit vielen Problemen behaftet sei und zudem immer teurer käme ist nicht richtig. Denn zum Ende der Zinsbindung ist eine Umschuldung der Baufinanzierung kostenlos möglich. Es fallen dann lediglich die Kosten für die Umschreibung bzw. für die Abtretung der Grundschuld an. Die Grundschuldabtretung macht dabei einen ganz geringen Anteil aus. Dies regeln in den meisten Fällen die Banken unter sich.

Über den Tellerrand blicken

Bei dem Thema Umschuldung kann ein Blick über den Tellerrand hinaus sich durchaus lohnen. Da viele Banken einem Bestandskunden schlechtere Konditionen bieten als eine Bank die gerne einen Neukunden gewinnen möchte. Da die meisten Bankkunden zu bequem sind um verschiedene Angebote zu vergleichen und einfach davon ausgehen das die Hausbank schon die besten Konditionen bietet, machen die Banken damit immer noch ein gutes Geschäft. Darum lohnt es sich auf jeden Fall verschiedene Angebote einzuholen und diese sorgfältig miteinander zu vergleichen.

Die Kosten der Umschuldung im Auge behalten

Damit es im Laufe der Umschuldung nicht zu einer bösen Überraschung kommt sollte man sich frühzeitig mit den anfallenden kosten auseinander setzen. Im Internet gibt es dafür spezielle Rechner mit deren Hilfe man die Kosten berechnen kann. Möchte man vor Ende der Zinsbindung umschulden verlangen die Banken im Regelfall zusätzliche Gebühren. Diese Gebühren bezeichnet man als „Vorfälligkeitsentschädigung“. Diese Vorfälligkeitsentschädigung ist kein Pauschalbetrag, sondern wird von den Banken unterschiedlich berechnet. Mit welchen Gebühren man in einem solchen Fall rechnen muss auch hierüber kann man sich im Netz schlau machen. Spezielle Vorfälligkeitsentschädigungsrechner geben Aufschluss darüber ob sich eine Umschuldung der Baufinanzierung in diesem Fall überhaupt lohnt.
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Handyverträge als Schuldenfalle

2. August 2011 D.Reisner 2 Kommentare

Handyverträge als Schuldenfalle sind hier in aller Munde. Insbesondere junge Menschen geraten schnell in eine Schuldenfalle, weil der Rechnungsbetrag erst am Ende eines Abrechnungszeitraums vom Konto abgebucht wird. Das verleitet schnell dazu, dass man unkontrolliert telefoniert, SMS schreibt oder gar im Internet surft. Je nach Kondition des Vertrags kann sich das nachteilig auf den Vertragsinhaber auswirken. Ein weiterer Grund besteht in der Tatsache, dass man das verbrauchte Geld nicht visuell vor sich hat. So wird einem gar nicht so schnell bewusst, dass man gerade bei der Handybenutzung sehr viel Geld verbraucht. Der Schrecken bei der Monatsabrechnung kann dann sehr groß werden. Ist das Konto dann nicht ausreichend gedeckt, ist der erste Schritt in Richtung Schulden getan.

Man sollte sich vor Abschluss eines Handyvertrages also sehr gut überlegen, welches Telefonier- oder Surfverhalten man an den Tag legt. Zum Glück gibt es auf den Markt sehr viele verschiedene Anbieter, die auf das individuelle Verhalten des Nutzers ausgelegte Verträge verkaufen. Auch im Bausteinprinzip kann man das passende Modell für sich wählen. Auf Lockangebote des Unternehmens sollte man nicht hören, denn diese blenden mit einem sehr neuen Handymodell, was auf den ersten Blick sehr attraktiv erscheint. Von diesem Angebot verführt vergisst man jedoch oft, dass die Vertragskonditionen vergleichsweise teuer gestaltet sind. Besonders achten sollte man auf den Grundtarif. Des Weiteren sind die Minutenpreise, insbesondere in fremde Netze, sehr zu beachten. Denn meist hat man nur günstige Minutenpreise in das eigene Netz.

Verschickt man viele SMS, sind SMS-Pakete sehr sinnvoll, da der Preis pro Kurznachricht dann sehr günstig ist. Möchte man im per Handy viel im Internet surfen, dann eignet sich ebenso eine Flatrate. Letztendlich läuft es also darauf hinaus, das eigene Nutzungsverhalten mit dem Handy kritisch zu überprüfen und die Vertragskonditionen dementsprechend anzupassen. Die meisten Verträge haben eine Laufzeit von 24 Monaten, deshalb können unterschiedliche Konditionen, sehr große preisliche Unterschiede bedeuten. Man sollte also vor Vertragsabschluss eine realistische Analyse des eigenen Telefonverhaltens durchführen. Die Vertragskonditionen sollten wichtigere Entscheidungshilfen sein, als der Preis der für das Handy zu entrichten ist. Wenn man allerdings ein Handy ohne Vertrag kauft, zahlt man für das Gerät natürlich den vollen Preis, hat dann aber sehr günstige Verträge zur Auswahl. Im Endeffekt kann man so eine Menge Geld sparen.

Kontopfändung: Bedeutung und Rechte der Betroffene

Kontopfändung: Definition

Eine Kontopfändung ist in der Bundesrepublik Deutschland ein rechtlicher Vorgang, gegen den Betroffenen die üblichen juristischen Mittel zur Verfügung stehen. Bei diesem Vorgang wird im Rahmen einer Zwangsvollstreckung das Bankkonto eines Schuldners nach einem gerichtlich bewirkten Pfändungsbeschluss beschlagnahmt. Rechtsgrundlage ist Paragraph 829 der ZPO (Zivilprozessordnung). Der Beschluss muss dem Schuldner und der Bank, aber nicht sonstigen Gläubigern (bei Handyschulden zum Beispiel Handyanbietern) zugestellt werden, obwohl sich diese durch die Kontopfändung schadlos halten sollen.

Was kann gepfändet werden?

Generell sind nicht nur "herkömmliche Konten" von einer Kontopfändung betroffen. So werden zwar auch Girokonten beschlagnahmt, gleiches gilt aber auch für sonstige Bankguthaben (Festgeldkonto etc.), sowie Spar- und Termineinlagen. Allerdings darf auf Girokonten nicht der volle Geldbetrag gepfändet werden. Das sogenannte Existenzminimum (Regelleistung und Kosten der Unterkunft) muss gesichert bleiben. Sollen also beispielsweise Handyschulden durch die Kontopfändung beglichen werden, muss trotzdem ein gewisser Betrag auf dem Konto verbleiben. Sollte sich die Schuldenrückzahlung dadurch verzögern, wird allerdings eine Zinsbelastung wirksam: Je länger die Rückzahlung dauert, desto mehr Zinsen sind zu bezahlen. Unter gewissen Umständen kann allerdings auch der Dispositionskredit unter Wahrung des Existenzminimums gepfändet werden. Ist dieser nicht ausgeschöpft, kann diese "offene Kreditlinie" genutzt werden. Eine Kontopfändung endet, wenn die Gläubiger sie für beendet erklären, ein Gericht diese aufhebt oder alle Schulden durch die Pfändung getilgt wurden. Eine andere Möglichkeit zur Aufhebung einer Kontopfändung gibt es nicht.

Gesetzesänderung: Rechte bei der Kontopfändung

Zum ersten Juli 2010 wurden die Rechte des Schuldners bei Kontopfändungen neu geregelt. Noch bis zum letzten Tag des Jahres 2011 gelten als Übergangsregelung die alten und die neuen Rechte bei Kontopfändungen, allerdings kann ein Schuldner nicht zugleich auf beide pochen.

Die alten Rechte

Sozialleistungen unterlagen nicht der Kontopfändung. Obwohl das eigene Konto gepfändet wird, konnte (und kann) der Schuldner Sozialleistungen in einem Zeitraum von sieben Tagen nach der Einzahlung vom Konto nehmen. Zu Sozialleistungen gehören auch Kindergeld und etwaige Renten (Witwenrente, Waisenrente etc.). Werden diese Bezüge allerdings länger als eine Woche auf dem Konto gelassen, werden auch diese getilgt und zum Beispiel zur Bezahlung von Handyschulden oder anderen Rückständen verwendet.

Die neuen Rechte

Der Zeitraum von einer Woche erwies sich als recht kompliziert, zumal es immer wieder Fälle gab, bei denen die Sozialleistungen nicht rechtzeitig vom Konto genommen wurden. Deswegen hat der Schuldner jetzt die Möglichkeit das betroffene Konto in ein "P-Konto" umzuwandeln. P steht zwar für pfändungsgeschützt, aber tatsächlich geschützt ist nur ein Sockelbetrag von 985,15 Euro, der durch Freibeträge (Kindergeld, andere Sozialleistungen) auf Antrag erhöht werden kann. Es ist absolut notwendig, diese Anträge zu stellen, denn nach Umwandlung in ein P-Konto können ansonsten auch die Sozialleistungen gepfändet werden. Die neue Kontoform hat den Vorteil, dass der neue Betrag deutlich über dem Existenzminimum liegt. Die Idee ist, dass weitere Rückstände durch Pfändung getilgt werden, aber kleinere Schulden, wie zum Beispiel Handyschulden, auch aus eigenem Antrieb getilgt werden. Relativ häufig sind auch Schulden durch das Leasing ohne Schufa, hier ist die Tilgung aus eigenem Antrieb oftmals schwieriger. Die Hoffnung an das P-Konto lautet, die Lebensqualität der Schuldner zu erhöhen, die Rückstände schneller zu tilgen und den Schuldner zeitgleich zum verantwortlichen Wirtschaften zu erziehen, damit nie wieder Rückstände, wie zum Beispiel Handyschulden, auflaufen.